Zertifizierter Mediator nach dem Mediationsgesetz MedG
Geschützte Bezeichnung nach dem Mediationsgesetz
Die folgenden Informationen interpretieren die Neuregelung zum 1.3.2024 der Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) und die Übergangsregelungen für bereits ausgebildete Mediatoren.
Was ändert sich in der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz?
Voraussetzungen Zertifizierter Mediator nach dem Mediationsgesetz MedG
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie sich als zertifizierter Mediator bezeichnen?
Welche Anforderungen werden an die Ausbildung von Mediatoren gestellt?
Zertifizierte Mediatoren müssen sich fortbilden und Praxis nachweisen, um Zertifizierte Mediatoren bleiben zu dürfen. Welche Voraussetzungen gelten genau?
Welche Übergangsregelungen gelten für bereits ausgebildete Mediatoren?
Mediator:in ./. Zertifizierte:r Mediator:in
Grundsätzlich darf sich in Deutschland jeder Mediator nennen.
Zertifizierte Mediatoren sind seit 2012 durch § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt.
Ab dem 1. September 2017 und der Neuregelung zum 1. März 2024 dürfen sich Mediatoren als zertifizierte Mediatoren bezeichnen, wenn sie als Mindestinhalte eine Mediationsausbildung entsprechend der Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von Mediatoren ZMediatAusbV absolviert, mehrere Praxisfälle praktisch mediiert, in Einzelsupervision reflektiert haben und regelmäßig die notwendigen Fortbildungen besucht haben.
Wer die Bezeichnung unberechtigt führt, riskiert eine Abmahnung und wahrscheinlich auch eine Unterlassungsklage.
Dann ist es allemal besser, die Voraussetzungen gleich ordentlich zu erfüllen und sich zum Beispiel auch einem Berufsverband anzuschließen, die ebenfalls noch einmal Qualitätskriterien einfordern.
Anforderungen an die Ausbildung
Umfang von mindestens 130 Präsenzzeitstunden, das sind 10 Std. mehr als bisher, die der Vermittlung von Kenntnissen der Online-Mediation sowie von Digitalkompetenzen dienen
Kombination von theoretischer Wissensvermittlung mit praktischen Übungen und Rollenspielen
Umfassen von Pflichtinhalten und näher spezifizierten Inhalten gemäß der Anlage der Ausbildungsverordnung, auch juristische Themen und Fragestellungen, um sich als Mediator sicherer im Rechtsumfeld bewegen zu können (bestimmte Themen können im Selbststudium erarbeitet werden)
Der Anteil am Live Online-Unterricht beträgt maximal 40 % der Präsenzzeitstunden
Praxisfälle und Supervision
Bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Lehrgangs ist die Durchführung von fünf supervidierten eigenen Mediationsfällen erforderlich. Rollenspielfälle oder Beratungsgespräche zählen nicht dazu. Die Fälle sind innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Ausbildung einzureichen.
Die Erfüllung aller Voraussetzungen wird vom Ausbildungsinstitut bestätigt.
Fortbildungspflicht
Zertifizierte Mediatoren müssen sich kontinuierlich fortbilden. Innerhalb von jeweils 4 Jahren müssen die Mediatoren 40 Zeitstunden an Fortbildung absolvieren. Wie das geschieht, ob stundenweise oder en bloc ist unerheblich. Die erste Vierjahresfrist beginnt mit der Ausstellung des Ausbildungszertifikates zu laufen.
Sie können beispielsweise bei uns Methodentage und Praxistage buchen.
Mediationsausbildung, die bis zum 1.3.2024 begonnen haben
Wer seine Mediationsausbildung bereits vor dem 1.3.2024 begonnen hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen, wenn er eine Ausbildung mit mindestens 120 Zeitstunden absolviert hat und anschließend im ersten Jahr einen und in den weiteren 2 Jahren vier weitere supervidierte Mediationen durchgeführt hat (bis einschließlich 29. Februar 2028).
Alle unterliegen der gesetzlichen Fortbildungspflicht.
Rechtlicher Hinweis:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Ausführungen eine Auslegung von PFEOS sind, sie entsprechen nach unserem Wissen der Richtigkeit. Es lassen sich allerdings keine Rechtsansprüche daraus herleiten, wenn eine Interpretation fehlerhaft sein sollte.
Zertifizierter Mediator nach §5 Abs. 2 MediationsG
Damit Sie sicher sein können, die gesetzliche Anerkennung zu erhalten, sollten Sie eine Ausbildung wählen, die die Anerkennung eines Verbandes besitzt und durchaus höhere Anforderungen erfüllt.
Zertifizierung
Kompetente Ausbildung zum/r Mediator:in
Abschluss und Zertifizierung
Umfang, Inhalte und Aufbau der Ausbildung erfolgen nach den Standards des Bundesverbandes für MEDIATION (www.bmev.de) und den Vorgaben des Mediationsgesetzes. Gisela Krämer ist lizenzierte Ausbilderin für Mediation BM und entsprechend zertifiziert.
PFEOS, Kompetenz-Zentrum Gisela und Peter Krämer ist eine der besten Adressen im deutschsprachigen Raum. Durch die fast 30-jährige Erfahrung und Vernetzung der Bereiche Training, Coaching und Mediation profitieren Sie deutlich.